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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedschaften, Tageskarten sowie sonstige Leistungen der Fit & Fun UG (nachfolgend „Fitnessclub” genannt).

Mit Abschluss des Vertrages erkennt das Mitglied diese AGB sowie die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

 

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kann vor Ort oder online abgeschlossen werden.

Bei Online-Verträgen kommt der Vertrag erst durch Annahme des Fitnessclubs zustande.

Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied.

 

§ 3 Vertragsarten

Folgende Mitgliedschaften können angeboten werden:

  Tageskarte

  Monatsmitgliedschaft

  Halbjahresmitgliedschaft

  Jahresmitgliedschaft

• 24 Monatsmitgliedsschaft

• Studenten und Rentnervertrag

Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit, die Höhe der Beiträge sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Mitgliedsvertrag.

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.

 

§ 4 Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift. Gerät das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, ist der Fitnessclub berechtigt, die tatsächlich angefallenen Bankgebühren für Rücklastschriften sowie pro Mahnung eine angemessene Mahnpauschale für Porto- und Materialkosten zu verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bei einem verschuldeten Zahlungsrückstand von zwei Monatsbeiträgen kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden; in diesem Fall wird der gesamte Beitrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin als Schadensersatz fällig, es sei denn, das Mitglied weist einen geringeren Schaden nach.

Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz während der Vertragslaufzeit, ist der Fitnessclub berechtigt, die Mitgliedsbeiträge entsprechend der gesetzlichen Änderung anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem sich die Umsatzsteuer ändert.

 

§ 5 Zahlungsabwicklung

Die Fit & Fun UG ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu verkaufen und abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Durch Einverständnis der Weitergabe personenbezogen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; jeweilige Forderungsart, Forderungshöhe und Forderungsfälligkeit; IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) an den vorgenannten Dienstleister zum Zwecke des Verkaufs, Abtretung, Abrechnung und Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen die ergebenden Forderungen an bzw. durch den vorgenannten Dienstleister.“

 

§ 6 Zutrittsmedium (Chipkarte/App)

Jedes Mitglied erhält ein persönliches Zutrittsmedium.

Dieses bleibt Eigentum des Fitnessclubs.

Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Bei Verlust ist dieser unverzüglich zu melden.

Für die Ausstellung eines Ersatzmediums kann eine Gebühr erhoben werden.

Wird der Zutritt vorsätzlich an Nichtmitglieder weitergegeben oder missbräuchlich genutzt, ist das Fitnessstudio berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 7 Elektronisches Zutrittskontrollsystem

  1. Der Fitnessclub nutzt zur Zutrittskontrolle das elektronische Zutrittssystem der Facetronics GmbH.
  2. Der Zutritt zum Studio erfolgt je nach technischer Ausstattung insbesondere mittels persönlichem QR-Code, Zutrittsmedium (z.B. Chipkarte oder App) sowie einer Identitätsprüfung anhand eines hinterlegten Mitgliedsfotos oder - soweit vom Mitglied ausdrücklich eingewilligt wurde - mittels biometrischer Gesichtserkennung.
  3. Das Zutrittssystem dient ausschließlich der Identifikation berechtigter Mitglieder, der Verhinderung missbräuchlicher Nutzung sowie der Gewährleistung der Sicherheit des Studios.
  4. Das Mitglied ist verpflichtet, ausschließlich die ihm persönlich zugewiesenen Zugangsdaten oder Zutrittsmedien zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
  5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen, insbesondere zur Verarbeitung biometrischer Daten, enthält die Datenschutzerklärung.

§ 8 Nutzung des Studios

Das Studio ist grundsätzlich 24 Stunden täglich geöffnet. Der Fitnessclub ist berechtigt, die Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern oder das Studio ganz oder teilweise zu schließen, wenn dies aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. unaufschiebbare Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt) unumgänglich ist. Bei Schließungen oder wesentlichen Nutzungseinschränkungen, die über einen unerheblichen Zeitraum hinausgehen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Mitglieds auf Beitragsminderung unberührt, sofern das Studio die Einschränkung zu vertreten hat.

 

§ 9 Nutzung außerhalb der Betreuungszeiten

Während der unbetreuten Zeiten trainiert jedes Mitglied eigenverantwortlich.

Notrufeinrichtungen dürfen ausschließlich im Notfall benutzt werden.

Das Mitglied verpflichtet sich, Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

 

§ 10 Gesundheit

Jedes Mitglied erklärt, körperlich in der Lage zu sein, das Training eigenverantwortlich durchzuführen.

Bei bestehenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen wird empfohlen, vor Trainingsbeginn einen Arzt zu konsultieren.

Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

§ 11 Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Der Fitnessclub kann Mitglieder bei erheblichen oder wiederholten Verstößen verwarnen, zeitweise sperren oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

 

§ 12 Hygiene und Ordnung

Es gilt insbesondere:

  • Handtuchpflicht
  • Tragen geeigneter Sportbekleidung (Nur Schulterbedeckte Shirts)
  • Geräte nach Benutzung reinigen
  • Gewichte zurückräumen
  • respektvoller Umgang mit anderen Mitgliedern
  • Das abspielen von eigener Musik über mitgebrachte Lautsprecher ist untersagt

 

§ 13 Haftung

(1) Der Fitnessclub haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Fitnessclubs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Fitnessclub nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld in den bereitgestellten Spinden wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Verlust beruht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten des Fitnessclubs.

 

§ 14 Videoüberwachung

Zum Schutz von Mitgliedern und Eigentum werden Eingangsbereiche sowie Trainingsflächen videoüberwacht.

Umkleiden, Duschen und Sanitärbereiche werden nicht videoüberwacht.

Die Verarbeitung erfolgt entsprechend der DSGVO.

 

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

 

§ 16 Kündigung

Kündigungen des Vertrages können in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) erfolgen. Sofern der Vertrag online über die Website des Fitnessclubs abgeschlossen werden konnte, kann die Kündigung auch über den dort bereitgestellten Kündigungsbutton („Verträge hier kündigen“) erklärt werden. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 17 Widerrufsrecht

Bei Online-Verträgen besteht das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Mitglied vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

 

§ 18 Minderjährige

(1) Mitgliedschaften können ausschließlich von volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen abgeschlossen werden.

(2) Der Fitnessclub schließt keine Mitgliedschaftsverträge mit Minderjährigen. Ein Vertragsabschluss durch gesetzliche Vertreter für Minderjährige ist ausgeschlossen.

(3) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass bei Abschluss unzutreffende Angaben zum Alter gemacht wurden, ist der Fitnessclub berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

§ 19 Sperrung des Zutritts 

Der Fitnessclub ist berechtigt, den Zutritt bis zur Begleichung offener Forderungen vorübergehend zu sperren, sofern sich das Mitglied mit fälligen Beiträgen in Verzug befindet und zuvor erfolglos gemahnt wurde.

 

 

§ 20 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Zwingende Verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

©2026 Fit & Fun UG 

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