Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fit & Fun UG
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedschaften, Tageskarten sowie sonstige Leistungen der Fit & Fun UG (nachfolgend „Fitnessclub” genannt).
Mit Abschluss des Vertrages erkennt das Mitglied diese AGB sowie die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kann vor Ort oder online abgeschlossen werden.
Bei Online-Verträgen kommt der Vertrag erst durch Annahme des Fitnessclubs zustande.
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied.
§ 3 Vertragsarten und Preise
Der Fitnessclub Meschede bietet unterschiedliche Mitgliedschaften (z.B. Laufzeitverträge, Tageskarte, ermäßigte Tarife) an. Die jeweiligen Mindestlaufzeiten, die Beiträge sowie einmalige Gebühren (z. B. Aufnahmegebühr) ergeben sich direkt aus dem vom Mitglied gewählten Angebot und werden im jeweiligen Hauptvertrag gesondert Festgehalte.
§ 4 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift. Gerät das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, ist der Fitnessclub berechtigt, die tatsächlich angefallenen Bankgebühren für Rücklastschriften sowie pro Mahnung eine angemessene Mahnpauschale für Porto- und Materialkosten zu verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bei einem verschuldeten Zahlungsrückstand von zwei Monatsbeiträgen kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden; in diesem Fall wird der gesamte Beitrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin als Schadensersatz fällig, es sei denn, das Mitglied weist einen geringeren Schaden nach.
Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz während der Vertragslaufzeit, ist der Fitnessclub berechtigt, die Mitgliedsbeiträge entsprechend der gesetzlichen Änderung anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem sich die Umsatzsteuer ändert.
§ 5 Zahlungsabwicklung
Die Fit & Fun UG ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu verkaufen und abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Durch Einverständnis der Weitergabe personenbezogen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; jeweilige Forderungsart, Forderungshöhe und Forderungsfälligkeit; IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) an den vorgenannten Dienstleister zum Zwecke des Verkaufs, Abtretung, Abrechnung und Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen die ergebenden Forderungen an bzw. durch den vorgenannten Dienstleister.“
§ 6 Zutrittsmedium (Chipkarte/App)
Jedes Mitglied erhält ein persönliches Zutrittsmedium.
Dieses bleibt Eigentum des Fitnessclubs.
Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Bei Verlust ist dieser unverzüglich zu melden.
Für die Ausstellung eines Ersatzmediums kann eine Gebühr erhoben werden.
Wird der Zutritt vorsätzlich an Nichtmitglieder weitergegeben oder missbräuchlich genutzt, ist das Fitnessstudio berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 7 Elektronisches Zutrittskontrollsystem
- Der Fitnessclub nutzt zur Zutrittskontrolle das elektronische Zutrittssystem der Facetronics GmbH.
- Der Zutritt zum Studio erfolgt je nach technischer Ausstattung insbesondere mittels persönlichem QR-Code, Zutrittsmedium (z.B. Chipkarte oder App) sowie einer Identitätsprüfung anhand eines hinterlegten Mitgliedsfotos oder - soweit vom Mitglied ausdrücklich eingewilligt wurde - mittels biometrischer Gesichtserkennung.
- Das Zutrittssystem dient ausschließlich der Identifikation berechtigter Mitglieder, der Verhinderung missbräuchlicher Nutzung sowie der Gewährleistung der Sicherheit des Studios.
- Das Mitglied ist verpflichtet, ausschließlich die ihm persönlich zugewiesenen Zugangsdaten oder Zutrittsmedien zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen, insbesondere zur Verarbeitung biometrischer Daten, enthält die Datenschutzerklärung.
§ 8 Nutzung des Studios
Das Studio ist grundsätzlich 24 Stunden täglich geöffnet. Der Fitnessclub ist berechtigt, die Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern oder das Studio ganz oder teilweise zu schließen, wenn dies aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. unaufschiebbare Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt) unumgänglich ist. Bei Schließungen oder wesentlichen Nutzungseinschränkungen, die über einen unerheblichen Zeitraum hinausgehen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Mitglieds auf Beitragsminderung unberührt, sofern das Studio die Einschränkung zu vertreten hat.
§ 9 Nutzung außerhalb der Betreuungszeiten
Während der unbetreuten Zeiten trainiert jedes Mitglied eigenverantwortlich.
Notrufeinrichtungen dürfen ausschließlich im Notfall benutzt werden.
Das Mitglied verpflichtet sich, Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
§ 10 Gesundheit
Jedes Mitglied erklärt, körperlich in der Lage zu sein, das Training eigenverantwortlich durchzuführen.
Bei bestehenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen wird empfohlen, vor Trainingsbeginn einen Arzt zu konsultieren.
Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
§ 11 Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Der Fitnessclub kann Mitglieder bei erheblichen oder wiederholten Verstößen verwarnen, zeitweise sperren oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 12 Hygiene und Ordnung
Es gilt insbesondere:
- Handtuchpflicht
- Tragen geeigneter Sportbekleidung (Nur Schulterbedeckte Shirts)
- Geräte nach Benutzung reinigen
- Gewichte zurückräumen
- respektvoller Umgang mit anderen Mitgliedern
- Das abspielen von eigener Musik über mitgebrachte Lautsprecher ist untersagt
§ 13 Haftung
(1) Der Fitnessclub haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Fitnessclubs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Fitnessclub nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld in den bereitgestellten Spinden wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Verlust beruht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten des Fitnessclubs.
§ 14 Videoüberwachung
Zum Schutz von Mitgliedern und Eigentum werden Eingangsbereiche sowie Trainingsflächen videoüberwacht.
Umkleiden, Duschen und Sanitärbereiche werden nicht videoüberwacht.
Die Verarbeitung erfolgt entsprechend der DSGVO.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 16 Kündigung
Kündigungen des Vertrages können in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) erfolgen. Sofern der Vertrag online über die Website des Fitnessclubs abgeschlossen werden konnte, kann die Kündigung auch über den dort bereitgestellten Kündigungsbutton („Verträge hier kündigen“) erklärt werden. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 17 Widerrufsrecht und Wertersatz
- Bei Verträgen, die online über die Website des Fitnessclubs Meschede abgeschlossen werden (Fernabsatzverträge), steht den Mitglied als Verbraucher ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied den Fitnessclub mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Per Post oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf kann auch über das Online-Formular bzw. den Widerrufsbutton auf der Website erklärt werden.
- Hat das Mitglied ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung (das Training) bereits während der laufenden 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll, und nutzt das Studio vor Ablauf dieser Frist, so hat es dem Fitnessclub im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag (Wertersatz) zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistung (anteilige Tage der Studionutzung) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung.
§ 18 Minderjährige
(1) Mitgliedschaften können ausschließlich von volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen abgeschlossen werden.
(2) Der Fitnessclub schließt keine Mitgliedschaftsverträge mit Minderjährigen. Ein Vertragsabschluss durch gesetzliche Vertreter für Minderjährige ist ausgeschlossen.
(3) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass bei Abschluss unzutreffende Angaben zum Alter gemacht wurden, ist der Fitnessclub berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
§ 19 Sperrung des Zutritts
Der Fitnessclub ist berechtigt, den Zutritt bis zur Begleichung offener Forderungen vorübergehend zu sperren, sofern sich das Mitglied mit fälligen Beiträgen in Verzug befindet und zuvor erfolglos gemahnt wurde.
§ 20 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zwingende Verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
